Wie es dazu kam
Am 20. Januar 2022 entschied das Landgericht München I (Az. 3 O 17493/20): Wer Google Fonts so einbindet, dass der Browser die Schrift von Google-Servern lädt, gibt die IP-Adresse seiner Besucher ohne Einwilligung an Google weiter. Das Gericht verurteilte den Betreiber zur Unterlassung und sprach dem Kläger 100 Euro Schadensersatz zu.
Ab Herbst 2022 folgte eine Welle von Schreiben an Website-Betreiber in ganz Deutschland. Sie beriefen sich auf dieses Urteil und boten an, die Sache gegen eine Zahlung zu erledigen, häufig 170 Euro.
Wie es weiterging
- Ermittlungen: Am 21. Dezember 2022 ließ die Generalstaatsanwaltschaft Berlin Räume eines Rechtsanwalts und seines Mandanten durchsuchen. Der Verdacht lautete auf versuchten Abmahnbetrug und versuchte Erpressung in mindestens 2.418 Fällen. Nach Angaben der Behörde sollen die Websites mit einer eigens programmierten Software gesucht und die Besuche automatisiert vorgenommen worden sein; etwa 2.000 Angeschriebene sollen gezahlt haben.
- Urteil zu Massenabmahnungen: Am 30. März 2023 gab das Landgericht München I (Az. 4 O 13063/22) einem Website-Betreiber recht, der sich gegen ein solches Schreiben gewehrt hatte. Wer Websites gar nicht selbst besucht, sondern ein Programm suchen lässt, kann sich über die Weitergabe seiner IP-Adresse auch nicht persönlich ärgern. Die massenhafte Geltendmachung wertete das Gericht als rechtsmissbräuchlich.
Gut zu wissen: Beides ändert nichts am Urteil von 2022. Es ging um die Art, wie die Forderungen zustande kamen. Dass Google Fonts ohne Einwilligung von Google-Servern geladen werden, bleibt ein Datenschutzproblem. Ein einzelner Besucher, der Ihre Seite wirklich aufgerufen hat, kann sich weiterhin darauf berufen, ebenso eine Aufsichtsbehörde.
Was Sie jetzt tun können
- Ruhe bewahren, Fristen notieren. Zahlen Sie nicht vorschnell und unterschreiben Sie keine vorformulierte Erklärung, ohne sie prüfen zu lassen. Werfen Sie das Schreiben aber auch nicht weg.
- Absender und Art des Schreibens ansehen. Kommt es von einer Privatperson, einem Anwalt oder einem Gericht? Ein gerichtlicher Mahnbescheid oder eine Klage haben feste Fristen, die Sie nicht verstreichen lassen dürfen.
- Den Stand Ihrer Website festhalten. Prüfen Sie, ob Ihre Seite tatsächlich Schriften von Google lädt, und notieren Sie Datum und Ergebnis. Wie das geht, steht im Ratgeber Google Fonts und DSGVO.
- Die Ursache beheben. Binden Sie die Schriften lokal ein. Das erledigt das Problem für die Zukunft, unabhängig davon, wie berechtigt die Forderung ist.
- Rat holen. Ob und wie Sie antworten, hängt vom Einzelfall ab. Ansprechpartner sind eine Anwältin oder ein Anwalt, Ihre Kammer (IHK, Handwerkskammer) oder Ihr Berufsverband.
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Nicht nur die Schriften
Dieselbe Frage stellt sich bei allem, was Ihre Seite vor einer Einwilligung von fremden Servern lädt: Karten, Videos, Analyse-Werkzeuge, Spamschutz. Wer ohnehin aufräumt, sollte das gleich mit prüfen. Mehr dazu unter YouTube, Google Maps & Co. datenschutzfreundlich einbinden und Cookie-Banner prüfen.
Wir erledigen das für Sie

Mit dem Paket „Externe Dienste lokal einbinden (Fonts, Embeds)“ binden wir Schriften und andere externe Inhalte datenschutzfreundlich ein – zum Festpreis, den Sie vorher kennen. Die rechtliche Antwort auf ein Schreiben können und dürfen wir nicht übernehmen.
Dieser Ratgeber gibt den Stand öffentlich bekannter Entscheidungen und Behördenmitteilungen wieder und ist keine Rechtsberatung. Die genannten Ermittlungen betreffen einen Verdacht; über ihren Ausgang sagt dieser Text nichts. Wie Sie auf ein Schreiben reagieren sollten, kann nur eine Anwältin oder ein Anwalt für Ihren Fall beurteilen.
